Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Arbeitsmittel. Leitern und Tritte müssen wiederkehrend in regelmäßigen Abständen von einer fachkundigen Person geprüft werden.
(DGUV Information 208-016, DGUV Vorschrift 1, Betriebssicherheitsverordnung, DIN EN 131 und DIN EN 14183) |