Gemäß Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Regale müssen wiederkehrend von einer fachkundigen Person geprüft werden.
(DGUV Regel 108-007, DGUV Information 208-043, DGUV Vorschrift 1, Betriebssicherheitsverordnung und DIN EN 15635) |