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Arbeitssicherhit - Gefahrengut - Diestleistung

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Gabelstapler und Lagersicherheit Diese Seite bei Facebook teilen
Befähigte Person zum Prüfen von Regalanlagen
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Regale müssen wiederkehrend von einer fachkundigen Person geprüft werden.


(DGUV Regel 108-007, DGUV Information 208-043, DGUV Vorschrift 1, Betriebssicherheitsverordnung und DIN EN 15635)

Inhalte:
  • Rechtsgrundlagen für Lagereinrichtungen/Regale und Lagergeräte
  • Regalarten
  • Unfallgeschehen
  • Anforderungen an den Betrieb
  • Änderung der Anordnung der Lagereinrichtungen
  • Nutzungssicherheit der Lagereinrichtung und Bewertung von beschädigten Bauteilen
  • Verantwortlichkeiten des Benutzers
  • Kontrolle der Lagereinrichtung
  • Bewertung von Schäden an Stützen und Aussteifungselementen
  • Beurteilung von Beschädigungen an Palettenregalträgern
  • Schadenbehandlungsverfahren
  • Inspektionsablaufplan
  • Verantwortlichkeiten des Lieferanten/Herstellers
  • Belastungshinweise
  • Palettenschäden
  • Nutzungssicherheit der Lagereinrichtung und Bewertung von beschädigten Bauteilen
  • Benutzung der Lagereinrichtung
  • Abschlussprüfung
Dauer: 1-2 Tage
Abschluss:
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung
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