Der Lehrgang soll dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit diesen Geräten vermitteln und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Ausbildung gem. § 7 DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“, DGUV Grundsatz 308-001, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. |
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Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Arten von Flurförderzeugen
- Anforderungen an den Bediener von Gabelstaplern
- Standsicherheit
- Technik, Tragfähigkeit
- Sicherheitseinrichtungen
- Sondereinsätze
- Wartung und Pflege
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
- Abschlussfragen (Theoretische Prüfung)
- Praktische Fahrübungen (Praktische Prüfung)
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Dauer: Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ sollte sich über 3 bis 5 Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten.
(Quelle: DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68)
- Grundschulung: 2 bis 5 Tage
- Fortbildung: 1 Tag
Unterweisungen sind auch mit kürzeren Ausbildungsdauern möglich.
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Themenbeispiele:
- Erstellung der Beförderungsdokumente
- Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Verpackung und Kennzeichnung des Gutes
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Abschluss:
Staplerschein, Teilnahmebescheinigung |
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