Der Lehrgang dient der Prüfungsvorbereitung zur Verlängerung des Schulungsnachweises nach § 5 (6) GbV. Die Prüfung ist Pflicht und kann in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr vor Ablauf des Schulungsnachweises, nicht aber danach, absolviert werden. Die Themen des Fortbildungslehrganges sind aktuelle rechtliche, technische und betriebliche Entwicklungen bei der Beförderung von Gefahrgut:
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung: Rechte und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten
- Beauftragte Personen, sonstige verantwortliche Personen und auf Anweisung Handelnde
- Gefahrgutvorschriften für Straße (ADR, GGVSEB, GGAV, GbV und RSEB)
- Klassifizierung, Freistellung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Beförderungsmittel
- Fallbeispiele und Prüfungsvorbereitung.
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