Laut Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen im Unternehmen und Betrieben sind Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. |
Gerne unterstützen wir Sie bei den umfangreichen Anforderungen:
- Beratung des Unternehmens bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgutbeförderung
- Erarbeitung optimaler Konzepte für das betriebliche Gefahrgut-Management
- Überprüfung hinsichtlich ausreichender Schulung der betreffenden Arbeitnehmer, Erstellen von Schulungs- und Fortbildungsanforderungen
- Einführung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung des erneuten Auftretens von Unfällen und Zwischenfällen
- Prüfen von Klassifizierung, Verpackungs-, Beförderungs- und Lagerungsbedingungen
- Erstellen ausführlicher Arbeitsanleitungen und Anweisungen
- Bereitstellung notwendiger Dokumente, z. B. schriftliche Weisungen, Beförderungspapiere
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