Fahrzeugführer, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut führen, müssen die Berechtigung zum führen solcher Fahrzeuge in Schulungen mit abschließender IHK Prüfung erlangen. |
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Die Schwerpunkte der Schulung konzentrieren sich auf die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers:
- ADR Basiskurs(flüssige und pulverförmige Stoffe)
19 Unterrichtseinheiten + Prüfung (30 Fragen)
- ADR Aufbaukurs Tanktransporte (Stück und Schüttguttransporte)
13 Unterrichtseinheiten + Prüfung (24 Fragen)
- ADR Aufbaukurs Klasse 1(explosive Stoffe und Gegenstände)
8 Unterrichtseinheiten + Prüfung (15 Fragen)
- ADR Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe und Gegenstände)
8 Unterrichtseinheiten + Prüfung (15 Fragen)
- ADR Fortbildungsschulung (Schulung zur Verlängerung des ADR-Scheins,
diese muss innerhalb von 5 Jahren nach bestandener Basiskursprüfung absolviert werden) 12 Unterrichtseinheiten + Prüfung (15 Fragen)
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Inhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließung, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Schriftliche Prüfung
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Abschluss: Nach bestandener Prüfung wird Ihnen durch die Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung ausgestellt. |
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