Der Begriff "Beauftragte Personen" und „Sonstige verantwortliche Personen" fällt in der Neufassung der GbV ab 01.01.2011 weg.
Trotzdem sieht das Kapitel 1.3 ADR weiterhin die Schulung aller Mitarbeiter vor, die in irgendeiner Form an der Versendung gefährlicher Güter beteiligt sind, und dies vor Aufnahme der Tätigkeit.
Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Masse davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Schulungen aller am Gefahrguttransport beteiligten erreicht werden.
|
|
Inhalte der Unterweisung:
- Rechtliche Grundlagen
- Eigenschaften der einzelnen Gefahrgutklassen im Unternehmen
- Verantwortlichkeiten der Beteiligten am Gefahrguttransport ( ADR )
|
Themenbeispiele:
- Erstellung der Beförderungsdokumente
- Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Verpackung und Kennzeichnung des Gutes
|
Dauer: 1 Tag |
Abschluss: Teilnahmebscheinigung |
|
|
|