Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu Befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand und den Einsatzzweck überprüft werden.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Aufgaben, Rechten und Pflichten einer befähigten Person bzgl. des Auf- und Umbaus sowie der Gerüstnutzung, zur Absturzsicherung und zum Schutz vor herabfallenden Bauteilen. |
Inhalte:
- Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 201-011 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121
- Normen und technische Regeln
Normen im Gerüstbau
Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
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Dauer: 2 Tage |
Abschluss: Teilnahmebescheinigung |
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