Für Hubarbeitsbühnen muss Schulung inzwischen ebenso sein, wie für Krane oder Stapler. Die Vorschriften schreiben für Bediener neben dem Mindestalter von 18 Jahren und der Einweisung in die Bedienung der Hubarbeitsbühne auch einen Befähigungsnachweis vor.
Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener gemäß DGUV Grundsatz 308-008 und Betriebssicherheitsverordnung |